Die-Reiserechts-Kanzlei.de >> Service-Team Tel. (0531) 239 269-0 << #Kostenloser online Check vom Anwalt bei Pauschalreise - Kreuzfahrt - Flugreise
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> Ihr Urlaub war eine Katastrophe?

> Ihr Flug verspätet o. ausgefallen?

> Routenänderung bei Kreuzfahrt?

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche 

gegenüber Reiseveranstalter und Fluggesellschaft -

Das Service-Team von Die-Reiserechts-Kanzlei.de hilft. Telefon (0531) 239 269-0

Die-Reiserechts-Kanzlei.de hilft Ihnen!

 

Erfahrungsgemäß lehnen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften grundsätzlich die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche ab oder versuchen Sie mit scheinbar wohlwollenden Regulierungsangeboten 'abzuspeisen', wenn Sie versuchen, mit der Schilderung Ihres Reiseverlaufs Verständnis für Ihre Situation einzuwerben.

Ein ernsthaftes Interesse an der Wiederherstellung Ihrer 'Kundenzufriedenheit' kann in der Art und Weise der Reaktion von Veranstaltern und Fluggesellschaften in der Regel nicht erkannt werden.

> Wir sind der Anwalt an Ihrer Seite

...wenn es darum geht, für Sie eine angemessene Reisepreisminderung oder eine Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung (250 € / 400 € oder 600 € pro Person) erfolgreich durchzusetzen.

> Die erfolgreiche Reisepreisminderung

...hängt natürlich auch immer von Ihrem konkreten Sachverhalt ab. Auch im Reiserecht sind Minderungsquoten bis 100% des Reisepreises denkbar.

>Unterkunft: Diese Kategorie ist u.a. betroffen, wenn Sie zum Beispiel ein anderes Hotel erhalten haben, die Angaben zur Strandentfernung nicht stimmen, bei Mängeln in der Ausstattung des Zimmers, der Zimmerservice schlecht ist oder Lärm bei Tag und Nacht herrscht.

>Verpflegung: Die Verpflegung fällt vollkommen aus oder ist nicht ausreichend, das Geschirr ist verschmutzt oder die Wartezeiten sind zu lang, dann ist diese Kategorie u.a. betroffen.

> Andere Leistungen: Darunter fallen zum Beispiel Schlechtleistungen wie ein fehlender oder verschmutzter Pool, eine fehlende Kinderbetreuung, fehlende Strandliegen oder der Ausfall von Landausflügen.

>Transport: Verschiebt sich der Abflug oder die Ankunft, fällt die Verpflegung aus oder gibt es keinen Transfer vom Flugplatz zum Hotel, dann ist die Kategorie 'Transport' betroffen.

>Ansprüche bei Flugverspätung o. Ausfall

Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft erfolgt auf der Grundlage der 'EU-Fluggastverordnung 261/2004'.

 

Hier haben Sie Ausgleichsansprüche in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € je Reiseteilnehmer gegenüber der Fluggesellschaft. Weitere Erstattungsansprüche wie Erfrischungen, Hotelunterbringung, Telefon etc. kommen hinzu.

 

So kann zum Beispiel eine 4-köpfige Familie bei einer 4-stündigen Flugverspätung einen Ausgleichsanspruch von insgesamt 2.400,00 € verlangen.

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> Reiserecht auch bei Kreuzfahrten?

 

JA, auch bei einer Kreuzfahrt ist in der Regel das Reiserecht für die Durchsetzung von Ansprüchen wegen einer Vielzahl von Mängeln anwendbar.

 

So kommen hier besonders Fälle in Betracht, in denen die Reise abgesagt wurde, eine andere Anreise erfolgt, das Schiff ausgetauscht wurde, eine Routenänderung erfolgt ist oder vereinbarte Ausflugspakete nicht durchgeführt werden. Auch der Ausfall bei niedrigem Wasserstand ist davon betroffen. Eine Reisepreisminderung ist deshalb auch hier möglich.

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> Sie mussten eine Reise stornieren?

 

Sind die nachfolgenden pauschalierten Stornokosten für eine Pauschalreise wirksam?

 

Bis zum 15. vor Reisebeginn: 40%

14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60%

ab 7. Tag von Reisebeginn: 70% des Reisepreises

am Tag des Reiseantritts oder

bei Nichtantritt der Reise: 90%.

 

Die Zulässigkeit der Höhe von Stornokostenpauschalen in Reiseverträgen ist in der Rechtsprechung höchst umstritten. Viele Reiseveranstalter verwenden Stornopauschalen, die hinsichtlich ihrer Höhe einer gerichtlichen Überprüfung mit der Folge nicht stand halten, dass sie unwirksam sind und die teilweise geltend gemachten Stornokosten von bis zu 100% nicht verlangt werden dürfen.

 

Ob in Ihrem Fall die pauschaliert geltend gemachten Stornokosten wirksam sind, unterliegt immer der Einzelfallprüfung. Die in Ihrem Reisevertrag enthaltenen Regelungen sind dafür maßgeblich und rechtlich zu überprüfen. Eine Pauschalaussage kann nicht getroffen werden, weil jeder Resieveranstalter die Höhe der pauschalierten Rücktrittskosten selbst bestimmt und kalkuliert.

 

Lösung zu den oben genannten Stornopauschalen:

Stornopauschalen sind dann unangemessen, wenn sie ihrer Höhe nach die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwertung der Reiseleistung nicht hinreichend berücksichtigt. Der Reiseveranstalter ist dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass er die Stornopauschalen unter Beachtung dieser Kriterien berechnet hat, was er im oben genannten Fall nicht gemacht hat. Der Mindestsatz von 40% des Reisepreises bei einer Stornierung fanden die Richter zu hoch (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.11.14, I-6 76/14).

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Verschenken Sie kein Geld!

Wir empfehlen daher unseren Service einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles durch einen Rechtsanwalt - Rufen Sie uns dazu unverbindlich an: (0531) 239 269-0.

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> Und das sagen unsere Mandanten...

Kommentare

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  • Lisa-Marie (Sonntag, 07. März 2021 17:45)

    Die Ersteinschätzung war sehr hilfreich. Wir verfolgen mit Hilfe der Kanzlei den Anspruch weiter. Der Reiseveranstalter signalisiert Entgegenkommen. Wir sind mit Hilfe der Kanzlei jetzt schon weiter als vorher, wo wir es selbst versucht haben.

  • Maren (Samstag, 15. August 2020 14:41)

    Ich habe nicht nur den Reisepreis in Kürze erstattet brekommen, sondern auch die Zinsen und die RA-Kosten. Danle, Kanzlei-Team!

  • Teja Z. (Sonntag, 19. Januar 2020 17:26)

    Will man Erfolg haben, geht am Ende doch nichts ohne Anwalt. Wir hatte zu nächst selbst versucht, vom Reiseveranstalter eine angemessenen Reisepreisminderung zu erhalten. Keine Chance. Erst nach einem Anwaltsschreiben von RA Holzhauer wurde klein bei gegen und wir haben eine akzeptabel Regulierung erhalten. Starke Leistung und sehr kundenorientierter Umgang der Kanzlei mit uns.

  • Hilde & Heinz (Sonntag, 10. November 2019 18:50)

    Wir haben einen schnellen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Das Gespräch war sehr gut. der Rechtsanwalt war gut vorbereitet und hat sich Zeitgenommen. Wir hatten Ihm das Mandat übertragen und sind bisher sehr zufrieden.

  • Jenny (Mittwoch, 02. Oktober 2019 14:42)

    Super Hilfe und erfolgreich. Danke.

  • Jessica und Jens (Montag, 10. Juni 2019 16:31)

    Wir waren sehr positiv überrascht über die sehr schnelle und engagierte Hilfe. Auch das Kanzlei-Team war sehr, sehr freundlich.

  • Familie Pauli (Sonntag, 26. Mai 2019 09:58)

    Es war die beste Entscheidung die Reiserechtskanzlei zu beauftragen. Der Reiseveranstalter schien auf beiden Augenblind zu sein und wollte offensichtliche Mängel nicht anerkennen. Erst durch ein erfolgreiches Klageverfahren bin ich dann doch zu meinem Recht gekommen und habe eine angemessene Reisepreisminderung von 550 € erhalten. Vielen Dank an die Kanzlei Holzhauer.

  • Eheleute Sch. (Sonntag, 28. April 2019 12:24)

    Unser Koffer wurden uns nicht auf unser Schiff gebracht und waren auch nicht auffindbar. Wir haben die ganze Kreuzfahrt ohne frische Kleidung verbracht und konnten somit auch nicht an Ausflügen teilnehmen. Auch an Board gab es keine passenden Sachen in unserer Größe. Am letzten Tag haben wir dann wenigstens unsere Koffer noch bekommen. Die Kreuzfahrt, die sehr teuer war, war für uns der reinste Reinfall. Wir haben uns gleich an die Kanzlei Holzhauer gewandt. Hier wurden wir gleich sehr freundlich aufgenommen und hatten das Gefühl, verstanden zu werden. So konnte Rechtsanwalt Holzhauer gegenüber dem Reiseveranstalter ein für uns sehr gutes Ergebnis erzielen. Nochmals vielen Dank für die gute Arbeit.

  • Günter F. (Freitag, 05. April 2019 09:04)

    Sehr nette Kanzlei vom Erstkontakt bis zum Ergebnis.

  • Dennis P. (Freitag, 05. April 2019 08:32)

    Schnell und erfolgreich, mehr geht nicht.

  • Lilly H. (Sonntag, 17. März 2019 19:12)

    Hier arbeitet eine Anwaltskanzlei so, wie man sich das vorstellt: Für den Mandanten und für seine Interessen gegenüber dem Reiseveranstalter. Ich bin mit der Arbeit sehr zufrieden.

  • Rolf (Freitag, 15. März 2019 11:57)

    Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Die Kanzlei ist nur zu empfehlen.

  • Susanne B. (Donnerstag, 07. Februar 2019 08:43)

    Tolle Kanzlei. die machen ihren Job. Danke für die schnelle Hilfe.

  • Maike S. (Freitag, 16. November 2018 11:14)

    Vielen Dank für die gute und schnelle Hilfe in unserem Fall. Die Kanzlei ist in jedem Fall eine Weiterempfehlung wert.

Unser Service-Team:

Tel. (0531) 239 269-0

Direkt per Mail:

> Reiseveranstalter:

Minderung des Reisepreises im Einzelfall bis 100% möglich!

> Fluggsesellschaften:

Entschädigungen von 250€ 400€ oder 600€ bei Flugausfall oder Verspätung!

Schnellübersicht

Reisepreisminderung

# Unterkunft

> Abweichung vom gebuchten Objekt

>Strandentfernung

> Hotel statt Bungalow, Stockwerk

> Abweichende Art der Zimmer

> Ausstattung des Zimmers

# Verpflegung

>Eintöniger Speisezettel

> Nicht genügend warme Speisen

> Verdorbene (ungenießbare) Speisen

> Selbstbedienung (statt Kellner)

> Lange Wartezeiten

> Essen in Schichten

> Verschmutzte Tische

> Verschmutztes Geschirr, Besteck

# Andere Leistungen

> Fehlender o. verschmutzter Pool

> Fehlendes Hallenbad o. Sauna

> Fehlender Tennisplatz o. Mini-Golf

> Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule

> Fehlende Kinderbetreuung

> Unmöglichkeit des Badens im Meer

> Verschmutzter Strand

> Fehlende Strandliegen o. Schirme

> Fehlende Snack- oder Strandbar

> Fehlendes Restaurant/ Supermarkt

> Fehlende Reiseleitung

> Zeitverlust durch Umzug

# Transport

> Flugverspätung o. Ausfall

> Ausstattungsmängel

> Service - Verpflegung

> Auswechslung des Transportmittels

> Fehlender Transfer vom Flugplatz  zum Hotel und umgekehrt

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