Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche durch die Kanzlei HOLZHAUER.
Sehr gerne überprüfen wir Ihre Ansprüche.
Der Erstkontakt erfolgt durch Ihren Anruf. Unser Service-Team sagt Ihnen dann, welche Reiseinfos wir in Ihrem Fall benötigen. Sie können uns dann Ihre Reiseunterlagen per Mail (Link siehe unten) zusenden, d.h. die Buchungsbestätigung und Ihre sonstigen Reisunterlagen, und schildern kurz die Mängel, die Sie geltend machen wollen.
Haben Sie eine Bestätigung von der Reiseleitung erhalten, bitten wir auch um Übersendung.
Sollten uns für die Prüfung Ihrer Ansprüche Unterlagen fehlen, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Sie erhalten sofort einen telefonischen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Thomas Holzhauer zu einer festen Zeit. Sie erhalten im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung dann eine Auskunft darüber, ob Sie einen Minderungsanspruch geltend machen können.
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche
gegenüber Reiseveranstalter und Fluggesellschaft -
Das Service-Team von Die-Reiserechts-Kanzlei.de hilft. Telefon (0531) 239 269-0
Wir können auch auf Wunsch unsere Tätigkeit im Rahmen einer >kostenpflichtige Erstberatung< sofort starten.
Hier verschaffen wir Ihnen und uns zunächst eine wichtigste Basis, um anschließend an Ihren Reiseveranstalter oder an die Fluggesellschaft heranzutreten, um für Sie Ihre Forderungen durchzusetzen.
Natürlich werden Sie stets dazu auch über das damit verbundene weitere Kostenrisiko informiert.
Für Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung führen wir gerne eine Deckungsanfrage kostenlos durch.
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Kostenloser online Check -
Schildern Sie jetzt Ihren Fall:
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